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Die Abfuhr und Entsorgung von allen anfallenden Materialien gehört ebenfalls zu unserem Aufgabengebiet. Dazu zählt auch die fachgerechte Beseitigung von kontaminiertem Boden oder asbesthaltigen Stoffen (nach § TRGS 519). Selbstverständlich halten wir dabei sämtliche Vorschriften und Richtlinien ein und arbeiten mit entsprechender Schutzkleidung.